Über die Sinnhaftigkeit des persönlichen Fahrtenbuches
oder:
Wo geht’s hier zur Veranstaltung?
Das Führen eines persönlichen Fahrtenbuches, ob in Papierform oder elektronisch, und dessen Abgabe im Verein zur Teilnahme am Wandersportwettbewerb des DKV hat eine gewisse Lästigkeit, und die Sinnhaftigkeit eines persönlichen Fahrtenbuches erschließt sich nicht allen Mitgliedern von vornherein.
Bekannt ist noch, dass das Fahrtenbuch eine nette Erinnerungsstütze darstellt. Wo war ich am 08.04.1984? Auf der Alme, 21 km von Büren bis Niederntudorf. Wichtig zu wissen. Das Fahrtenbuch hat aber noch eine sehr wichtige Funktion, die nicht alle kennen. Die uns aber gewiss veranlassen sollte, ab sofort ein eigenes Fahrtenbuch zu führen und am 01.10. eines jeden Jahres der/dem Verantwortlichen des Vereins zur Weiterleitung an den LKV zu übergeben.
Denn es ist aus versicherungstechnischen Gründen außerordentlich wichtig, das Fahrtenbuch zu führen und nach Abschluss des Fahrtenjahres an den LKV zur Auswertung für den Wandersportwettbewerb des DKV zu übermitteln. Und zwar völlig unabhängig davon, ob man Wert auf Auszeichnungen und Abzeichen legt. Es geht nur um die Teilnahme; Dabeisein ist alles. Auch die Anzahl der gefahrenen Kilometer ist zweitrangig; auf Gold, Silber oder Bronze kommt es insoweit nicht an. Hauptsache ist, die eigene dokumentierte Leistung fließt in die Gesamtauswertung des LKV über die Vereinsauswertung mit ein. Was es mit der Sportversicherung insgesamt auf sich hat, findet sich jeweils in den Bestimmungen der Sportversicherungen. Für die Sportversicherung des LSB Bremen gibt es ein umfangreiches Merkblatt, aus dem ich im Folgenden zitiere:
https://www.arag.de/medien/pdf/bedingungen/vereine-verbaende/merkblatt_lsbb.pdf
Damit versichert sind eigentlich nur Veranstaltungen, nämlich „die Durchführung des satzungsgemäßen Verbands- beziehungsweise Vereinsbetriebs und in diesem Rahmen die Veranstaltung und/oder Ausrichtung aller Veranstaltungen und Unternehmungen des LSB oder einer Organisation im LSB einschließlich der Vorbereitung und Abwicklung“. In diesem Rahmen besteht „Versicherungsschutz für sämtliche sportlichen Aktivitäten auf Sportanlagen (zum Beispiel eigene oder fremde Sportplätze, Sporthallen, Schwimmbäder), die der Verein seinen Mitgliedern für die Sportausübung zur Verfügung stellt, und zwar während des üblichen Sportbetriebs des Vereins“. Darunter wird sicher das übliche Trainings- und Ausbildungsgeschehen unserer Vereine fallen, auch die wöchentliche Vereinsausfahrt mit wechselnden Teilnehmerfeldern, das Kentertraining und alles das, was über den Verein angeboten wird. Sei es auch nur aus jahrelanger guter Übung, ohne dass es förmlich ausgeschrieben ist. Und ohnehin all das, was in den Programmen der Gliederungen des organisierten Kanusports im Bundesgebiet ausdrücklich als Veranstaltung ausgeschrieben ist. Ist also eine Fahrt im Vereinssportprogramm, im Programm des Landes- Kanuverbands oder im Sportprogramm des DKV ausgeschrieben ist, gibt es keine Probleme mit dem Versicherungsschutz über die LSB-Sportversicherungen, wenn es dabei zu Unfällen mit Schadensfolgen kommt. Dafür braucht man dann auch noch kein persönliches Fahrtenbuch zu führen. Da reicht der Nachweis der Teilnahme an der Veranstaltung als solcher, etwa über den Eintrag im Vereinsfahrtenbuch im Bootshaus oder die Meldung an die ausschreibende Person (Wanderwart/in o.ä.). Kurzum: Sobald ein mindestens faktischer organisatorischer Rahmen über einen Verein oder einen Verband des organisierten Kanusports im Deutschen Kanu-Verband geboten wird, sind alle Aktivitäten der Mitglieder darin versichert.
Aber wie läuft es nun bei individuellen Paddeltouren ohne organisatorischen Rahmen? Unser Verein hat kein Bootshaus. Ist meine Spontanfahrt auf der Hamme vom öffentlichen Anlegesteg in Ritterhude am Donnerstagnachmittag versichert oder nicht? Diese Form des Wanderpaddelns kommt in unseren Vereinen relativ häufig vor. Wenn man mal zusammenrechnet, wieviel Kilometer man im Verlaufe des Paddeljahres im Rahmen von programmbestimmten Veranstaltungen gepaddelt ist, und wieviel in individuellen Touren (allein, in kleinen Gruppen und nach spontaner Verabredung), wird man wohl feststellen, dass letzteres einen hohen Anteil ausmacht. Oder jetzt in diesen Corona-Zeiten: Paddeln ist nur möglich allein, zu zweit oder im Familienverbund; Vereinsprogramm oder Gruppenfahrten finden nicht statt. Ohne Versicherungsschutz ?? Deutlich wird das Problem für uns in der Sprache der Versicherung bei den sogen. „Einzelunternehmungen“. Die Versicherungsbestimmungen sagen dazu: „Für Einzelunternehmungen von Mitgliedern in der für sie zuständigen Spezialabteilung, zum Beispiel Sondertraining von Leistungssportlern, Segelfahrten bei Segelvereinen, Ausritten bei Reiterabteilungen etc. besteht Versicherungsschutz nur dann, sofern diese Einzelunternehmungen ausdrücklich angeordnet worden sind. Unter diesen Versicherungsschutz fallen nur solche Schadenfälle, die vom LSB, zuständigen Fachverband oder Verein als bei angeordneten Einzelunternehmungen eingetreten bestätigt werden“. Das können genau unsere individuellen Fahrten sein, die wir so gerne machen, und auch ziemlich häufig. Wann aber ist schon mal eine individuelle Wanderfahrt von Vereinsmitgliedern, die aufgrund spontaner Verabredung von einem Tag zum anderen anberaumt wurde, vom Verein oder Fachverband als Einzelunternehmung bestätigt worden? Damit gibt es anscheinend bei den beliebten Individual- und Spontanfahrten für uns eine Lücke im Versicherungsschutz. Hier kommt jetzt das persönliche Fahrtenbuch ins Spiel. Und hilft diese scheinbare Lücke zu schließen. Denn durch ein durchgängig geführtes Fahrtenbuch können wir nachweisen, dass wir in jedem Fall an einer offiziellen Veranstaltung einer Organisation im LSB (Verein, LKV) teilnehmen. Und zwar am Wanderfahrerwettbewerb nach der Wandersportordnung des DKV. Wenn der Verein die persönlichen Fahrtenbücher zur Weiterleitung und Auswertung an den LKV entgegen nimmt und tatsächlich weitergibt, ist beweissicher dokumentiert, dass alle die Mitglieder des Vereins, die ihre Fahrtenbücher abgegeben haben, an der Veranstaltung „Wanderfahrerwettbewerb“ teilnehmen. Damit sind individuelle Paddeltouren problemlos abgesichert. Wenn wir also auch in Corona-Zeiten das persönliche Fahrtenbuch führen, sind alle individuellen Paddelaktivitäten versichert, auch wenn der kollektive Vereinssport (leider) darniederliegt.
Das persönliche Fahrtenbuch hat also im individuellen Freizeitsport Kanu in allen seinen Spielarten eine sehr wichtige Funktion, die in jedem Fall den Aufwand rechtfertigt, es vernünftig zu führen und zum Saisonende abzugeben.
Viel Spaß dabei, und eine schöne Paddelsaison!
Reinhard Wacker von den Faltbootwanderern